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Antwoord Duits ministerie over Vattenfall

28 mei 2009

Antwoord Duits ministerie over Vattenfall

Herrn
Ad van de Kolk
Fraktionsvorsitzender Sozialistische Partei (SP) Fryslân

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Ihre Nachricht vom: 29.4.2009

Mein Zeichen: VIII 651 – 416. 507.100
Meine Nachricht vom:
Clasen, Frank

Zuverlässigkeit des Unternehmens Vattenfall

30. April 2009
Sehr geehrter Herr van de Kolk,

ich danke für Ihre E-Mail von gestern, in der es um Informationen geht, die mir das Ener-gieversorgungsunternehmen Vattenfall im Anschluss an die Störfälle in den Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel vor knapp zwei Jahren gegeben hat. Wie Sie mir telefonisch mitteilten, sind Sie besonders interessiert zu erfahren, ob Berichte zutreffen, nach denen Vattenfall falsche Darstellungen zu den Störfallabläufen gegeben hat.

Tatsächlich ist die Reaktorsicherheitsbehörde in den ersten Tagen nach Eintritt der Störfälle nicht in allen Punkten richtig informiert worden. Hierüber hat die schleswig-holsteinische Sozialministerin, Frau Dr. Gitta Trauernicht, am 19. Juli 2007 den Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages unterrichtet. Ich füge diesen Bericht bei und weise im Einzelnen besonders auf folgende Passagen hin:

Zwischenbericht über die Vorkommnisse bei den Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel am 28. Juni 2007 zur Sondersitzung des Sozialausschusses des Schles-wig-Holsteinischen Landtages am 19. Juli 2007:

S. 4
Nach heutigem Kenntnisstand ist nach Ausbruch des Brandes – entgegen der Darstellung der Betreiberin - Brandgas durch die Zuluftanlage in die Warte gelangt.

S. 7
Außerdem enthalten die Presse-Informationen von Betreiber Vattenfall Darstellungen, die dem Betreiber zu dem Zeitpunkt als falsch bekannt gewesen sein müssen:

S. 8
- Insbesondere die Aussage, die Vattenfall mit dem Satz „Die Störungen in Krümmel und Bruns-büttel waren konventioneller Art und standen nicht mit dem Nuklearbereich der Anlagen in Verbin-dung.“ in mehreren Mitteilungen macht (30. Juni 2007, 01.Juni 2007), ist falsch.

- (4.Juli 2007)Thomauske wies zur Klarstellung darauf hin, dass der Brand des
Transformators den Reaktor des Kraftwerks nicht betroffen hat. Diese Aussage
musste Vattenfall revidieren.

Allerdings, sehr geehrter Herr van de Kolk, ist es nach deutschem Recht nicht so, dass falsche Informationen gegenüber der Aufsichtsbehörde automatisch dazu füh-ren, dass ein Unternehmen seinen Betrieb einstellen muss. Nach dem Atomgesetz ist es vielmehr so, dass keine Tatsachen vorliegen dürfen, aus denen sich Beden-ken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers und der für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der Anlage verantwortlichen Personen ergeben. In diesem Zusammenhang hat ein deutsches Gericht einmal entschieden, dass „die objektive Verletzung von Betreiberpflichten nicht von vornherein Bedenken gegen die Zuverlässigkeit auslöst, sondern nur, wenn sie den Schluss auf fortwirkende personenbezogene Defizite rechtfertigen.“ Dies klingt vielleicht juristisch-kompliziert, heißt aber ganz einfach, dass die begründete Befürchtung bestehen muss, dass sich gravierende Fehler der Vergangenheit in der Zukunft wiederholen werden. erst dann darf die Unzuverlässigkeit angenommen werden.

Hinzu kommt, dass die Reaktorsicherheitsbehörde immer das mildeste Mittel anwenden muss, mit dem die Einhaltung der Vorschriften erreicht werden kann. Bevor die Behörde die Betriebsgenehmigung widerruft, muss sie also prüfen, ob die Zuverlässigkeit der Betreibergesellschaft auf andere Weise gewährleistet werden kann. In Frage kommt z.B., dass verantwortliche Personen ausgetauscht werden oder dass die innerbetriebliche Organisation der Gesellschaft geändert wird. Wenn eine verantwortliche Person, die eine falsche Information gegeben hat, ersetzt wird durch eine andere Person, darf die Behörde nicht ohne weiteres vermuten, dass die andere Person auch wieder falsche Informationen geben wird. Tatsächlich hat Vattenfall im Anschluss an die Störfälle mehrere Personen mit Leitungsfunktionen durch neues Personal ersetzt. Außerdem hat Vattenfall ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, das zu großen Teilen bereits angewendet wird. Auch dieses Maßnahmenpaket füge ich anliegend bei.

Ich hoffe, sehr geehrter Herr van de Kolk, dass ich Ihnen die komplizierte Gesetzeslage verständlich gemacht habe. Große Energieversorgungsunternehmen haben im Vergleich mit Kleinbetrieben – schon aufgrund ihrer Finanzstärke - bedeutend mehr Möglichkeiten, durch personelle oder organisatorische Änderungen auf Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit zu reagieren. Die Prüfung der Zuverlässigkeit eines Gewerbebetreibers ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, besonders in Atomangelegenheiten. Zu gewährleisten ist nicht nur die Sicherheit der Energieversorgung, sondern vor allen Dingen die Sicherheit der Bevölkerung. Diese Aufgabe nimmt die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde mit großem Engagement wahr, gegenüber Vattenfall genau wie gegenüber anderen Gesellschaften.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Cloosters

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